Aktuelle Informationen zur Durchführung von Ferienprogrammen

Da uns derzeit viele Anfragen hinsichtlich der Thematik „Ferienprogramm“ erreichen, möchten wir für die Planung folgende Hinweise zur Verfügung stellen. Wir sind bemüht, die Informationen auf dieser Seite laufend zu aktualisieren und  zeitnah einzupflegen.

Stand: 06.September 2021
Mit der am 02. September 2021 in Kraft getretene Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sind weitere Änderungen bei der Durchführung der Ferienprogramme einzuhalten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Corona-Seite des BJR.
Das Gesundheitsamt steht Ihnen auch für Rückfragen bezüglich den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung: gesundheitsrecht@lra-mue.de

Stand: 25.August 2021
Aufgrund der derzeitigen 7-Tages- Inzidenz im Landkreis von über 50 halten wir unter der Berücksichtigung der Änderungen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Vorgaben zur Durchführung von Ferienprogrammen (ohne Übernachtung) für vertretbar:

 Angebote ohne Aufteilung in Kleingruppen:

  • Bei Angeboten für Gruppen mit mehr als 10 Personen bzw. mehr als 3 Hausständen ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten bzw. Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
  • Auf den Begegnungsflächen (z.B. Gang zur Toilette) gilt Masken- und Abstandspflicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
  • Notwendigkeit der Erhebung der Kontaktdaten
  • Eine Testpflicht für die Kinder / Jugendlichen besteht mit Vorzeigen des Schülerausweises nicht, Kinder unter 6 Jahren unterliegen ebenfalls keiner Testpflicht
  • Ein Schutz- und Hygienekonzept muss vorliegen

    Zudem können innerhalb des Ferienangebotes Kleingruppen gebildet werden.

    Angebote mit Aufteilung in Kleingruppen (höchstens 10 Personen aus 3 Hausständen):

    • Innerhalb der Kleingruppe gilt keine Abstands- und Maskenpflicht
    • Kleingruppen sollen nicht gemischt werden
    • Bei Kontakten außerhalb der Kleingruppe bzw. auf den Begegnungsflächen (z.B. Gang zur Toilette) gilt Masken- und Abstandspflicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
    • Notwendigkeit der Erhebung der Kontaktdaten
    • Eine Testpflicht für die Kinder / Jugendlichen besteht mit Vorzeigen des Schülerausweises nicht, Kinder unter 6 Jahren unterliegen ebenfalls keiner Testpflicht
    • Ein Schutz- und Hygienekonzept muss vorliegen

    Bei Veranstaltungen mit größeren Gruppen ist das Gesundheitsamt zu kontaktieren (gesundheitsrecht@lra-mue.de).

    Das Gesundheitsamt steht Ihnen auch für Rückfragen bezüglich den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung (gesundheitsrecht@lra-mue.de).

    Weitere Informationen zur Durchführung von Ferienprogrammen bekommen Sie auch unter: https://shop.bjr.de/media/pdf/b7/b4/66/0723_2021-07-12_Empfehlung-Sommerferien_final.pdf

    Das zu erstellende Hygienekonzept richtet sich je nach Angebot zusätzlich nach den speziellen Rahmenkonzepten des Freistaats Bayern. Also z.B. bei sportlichen Aktivitäten: Rahmenhygienekonzept Sport, bei Zeltlagern/Übernachtung: Hygienekonzept Beherbergung, bei Verpflegung: Hygienekonzept Gastronomie.

     Wir empfehlen geschlossene Maßnahmen (mit Anmeldung) und begrenzter Teilnehmerzahl. Die Kinder sollten zumindest so alt sein, dass ein grundlegendes Verständnis der Verhaltensregeln zu erwarten ist.

     Bitte beachten Sie, dass wir durch die vorstehenden Ausführungen lediglich eine Orientierung bieten möchten und die Verantwortlichen des Angebots nicht von einer eigenständigen und weiteren Auseinandersetzung mit den aktuellen Regelungen nicht entbunden sind.

    Stand: Juli 2021

    Es ist festzuhalten, dass durch die aktuellen Lockerungen wieder ein Großteil an Jugendarbeit und Freizeitangeboten möglich ist. Der Anspruch an Organisation und Vorbereitung in Coronazeiten stellt jedoch weiterhin hohe Anforderungen an die Beteiligten. Aufgrund der unsicheren Entwicklung des Infektionsgeschehens ist man fast dauerhaft mit einer gewissen Planungsunsicherheit konfrontiert.

    Da sich die Vorgaben der Regierung von Oberbayern bis zum Sommer noch ändern können und die Hygienekonzepte auf die jeweilige Veranstaltung und deren Rahmenbedingungen ausgelegt sein müssen, kann durch uns kein allgemeingültiges Muster zur Verfügung gestellt werden. Ferner ist die 13. BayIfSMV in der derzeitigen Fassung nur bis 28.07.2021 gültig, so dass auch hier die weitere Entwicklung abgewartet werden muss. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob es konkrete Regelungen für Ferienprogramme für die Sommerferien geben wird.

    Wir möchten daher zunächst auf die Seite des Bayerischen Jugendrings (https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html)  verweisen, auf der die wichtigsten aktuellen Vorgaben präsentiert werden.

    Grundsätzlich halten wir aufgrund der aktuellen Regelungen bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 folgendes Vorgehen für „normale Ferienprogramme“, also Tagesangebote ohne Übernachtung, für vertretbar:

    Angebote für Kleingruppen bis zu 10 Personen aus 10 Hausständen

    • In der Kleingruppe gilt keine Abstands- und Maskenpflicht
    • Kleingruppen sollen nicht gemischt werden
    • Bei Kontakten außerhalb der Kleingruppe bzw. auf den Begegnungsflächen (z.B. Gang zur Toilette) gilt Masken- und Abstandspflicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
    • Notwendigkeit der Erhebung der Kontaktdaten

    Bei Angeboten für Gruppen mit mehr als 10 Personen ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten bzw. Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann

    • Auf den Begegnungsflächen (z.B. Gang zur Toilette) gilt Masken- und Abstandspflicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
    • Notwendigkeit der Erhebung der Kontaktdaten

    Das zu erstellende Hygienekonzept richtet sich je nach Angebot zusätzlich nach den speziellen Rahmenkonzepten des Freistaats Bayern. Also z.B. bei sportlichen Aktivitäten: Rahmenhygienekonzept Sport, bei Zeltlagern/Übernachtung: Hygienekonzept Beherbergung, bei Verpflegung: Hygienekonzept Gastronomie.

    Wir empfehlen geschlossene Maßnahmen (mit Anmeldung) und begrenzter Teilnehmerzahl. Die Kinder sollten zumindest so alt sein, dass ein grundlegendes Verständnis der Verhaltensregeln zu erwarten ist.

    Bitte beachten Sie, dass wir durch die vorstehenden Ausführungen lediglich eine Orientierung bieten möchten und die Verantwortlichen des Angebots nicht von einer eigenständigen und weiteren Auseinandersetzung mit den aktuellen Regelungen nicht entbunden sind.